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Schadenermittlung

Schadenermittlung – Wenn´s gekracht hat

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist es Ihr gutes Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Selbst wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits ein anderes Sachverständigenbüro eingeschaltet hat, steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe, Ihrer Wahl, zu beauftragen.

Woran man bei einem Unfall unbedingt denken sollte, wenn man unverschuldet verwickelt wird:

Notieren Sie:

das amtliche Kennzeichen
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adresse von Zeugen
Name und Dienststelle des unfallaufnehmenden Polizeibeamten (Bestehen Sie bei unklarer Situation immer darauf, die Polizei hinzuzuziehen!)

Fotografieren Sie:

den Unfallort und nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß

Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen!

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können beim Haftpflichtschadensfall geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Im Haftpflichtschadenfall sind Versicherungen grundsätzlich nicht berechtigt, einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl abzulehnen.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

frühzeitig mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Verursacher und seinem Versicherer.

Beachten Sie bitte:

Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen; das sind wichtige Garanten um ein korrektes Gutachten zu erhalten.

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time lapse photography of road beside high-rise building